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Gebühreneinzug – SEPA
Die Gebühren werden Ihnen mittels der im Anmeldeschein erteilten Abbuchungsermächtigung per Lastschriftverfahren vom angegebe- nen Konto abgebucht. Kosten, die durch fehlerhafte Angaben oder nicht ausreichende Kontodeckung entstehen, gehen zu Lasten der Kontoinhaber.
Die Abbuchung erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren.
Termin ist jeweils die auf den Kursbeginn folgende Monatsmitte. Der Kontoinhaber erteilt der vhs zum Einzug ein Einzelmandat (die Referenznummer ist bei der vhs-Geschäftsstelle hinterlegt). Gläubiger-ID-Nr. der vhs: DE-64-ZZZ00000141213 –
IBAN: DE447645 00000000 042811 – BIC: BYLADEM1SRS
Ermäßigungen
Ermäßigung erhalten Mitglieder der vhs Weißenburg und Umge- bung e. V., Schüler, Studenten, Schwerbeschädigte, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, jeweils nur gegen Vorlage des jeweiligen Ausweises bzw. Bescheids (2. Betrag im Heft).
Gilt nur in Verbindung mit der Abgabe des Anmeldescheins oder bei Online-Anmeldung durch Versand des entsprechenden Aus- weises/Nachweises im Dateianhang einer zusätzlichen E-Mail; eine rückwirkende Ermäßigung wird nicht gewährt! Für die vhs-Mitglied- schaftsermäßigung ist kein Nachweis erforderlich.
Rücktritt
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis zum jeweiligen Anmeldeschluss möglich. Die Abmeldung ist nur gültig, wenn sie schriftlich (auch per E-Mail) bei der vhs Weißenburg und Umgebung e.V. eingeht. Kursleiter dürfen keine Rücktrittserklärung annehmen!
Über eventuelle Härtefälle entscheiden allein die für die jeweiligen Kurse zuständigen Vorstandsmitglieder der vhs (siehe „Verein und Ansprechpartner“ Seite 4 Programmheft).
Steuerliche Vergünstigungen
Kurse der vhs können ggf. gegenüber dem Finanzamt als Werbungs- kosten geltend gemacht werden, wenn sich der/die Teilnehmer/-in berufsbezogen weiterbildet. Ausreichend hierfür ist die Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug.
Datenschutz
Die vhs nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze.
In keinem Fall werden die erhobenen und gespeicherten Daten ver- kauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
Sonstiges
Da die vhs in den Schulräumen Gast ist, werden alle Teilnehmer gebeten, die Einrichtung pfleglich zu behandeln und in den Gebäu- den nicht zu rauchen.
Die jeweiligen Hausordnungen sind einzuhalten.
Mobiliar und Tafeln sind zu hinterlassen, wie vorgefunden, damit der Unterricht am nächsten Tag nicht behindert wird.
Die Parkordnung im Kursgebäude-Bereich ist einzuhalten.
Die vhs übernimmt keine Haftung für Garderobe, Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Bei Fahrten tritt die vhs nur als Vermittler auf. Die Haftung des Rei- severanstalters bleibt davon unberührt.
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